Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sanierung – Neubau – Betonarbeiten – Abdichtungen – Fachberatung
Stand: 05.03.2025
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Jung Meisterbetrieb (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dessen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen sowie telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Geschäftsbedingungen, sofern er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen verlangt.
§ 3 Technische Bestimmungen
Baustoffe und Materialien
Der Auftragnehmer verwendet ausschließlich einwandfreie, neue und zugelassene Baustoffe sowie Bauteile. Alle Materialien entsprechen den einschlägigen DIN-/EN-Normen und gesetzlichen Vorschriften.
Ausführung nach anerkannten Regeln der Technik
Unsere Arbeiten werden – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik und des Bauhandwerks ausgeführt. Dies gilt für alle Bereiche, die in unserem Tätigkeitsfeld liegen, wie z.B. Sanierungen, Neubauten, Betonarbeiten, Abdichtungen und sonstige Beratungs- und Bauleistungen. Wenn abweichende Ausführungen gewünscht werden, sind diese im Vorfeld mit uns abzustimmen und schriftlich festzuhalten.
Normen und Vorschriften
Die Arbeiten erfolgen gemäß den DIN-Normen, insbesondere DIN EN 1996 für Mauerwerksbau, DIN EN 206 für Betonbau und DIN 18533 für Abdichtungen.
Qualitätssicherung und Prüfverfahren
Die Arbeiten werden überwacht und geprüft. Erforderliche Prüfprotokolle werden dokumentiert und auf Anfrage bereitgestellt.
§ 4 Gültigkeit von Angebot, Auftragsannahme und Bauvertrag
Angebots- und Kostenvoranschlagstexte bleiben unser geistiges Eigentum und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht ohne unsere Zustimmung anderweitig verwendet oder weitergegeben werden. Die Preise in unseren Angeboten sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 5 Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen usw. – einschließlich derjenigen unserer Vertreter oder sonstigen Betriebsangehörigen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einwände gegen Auftragsbestätigungen sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich mitzuteilen.
§ 6 Nachträge
Unsere Angebote und die auszuführenden Leistungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung objektiv erkennbaren Bauzustand. Sollten sich durch verdeckte, nicht sichtbare Defekte oder Mängel oder zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung uns nicht bekannte Informationen weitere notwendige Leistungen ergeben, so ist dies dem Auftraggeber von uns unverzüglich mitzuteilen und ein entsprechender Nachtrag für die zusätzlich auszuführenden Leistungen zu erstellen.
§ 7 Zugang zur Baustelle / Bauablauf
Mit Vertragsabschluss gewährt uns der Auftraggeber ab Baubeginn im Rahmen der von uns zu erbringenden Leistungen werktags in der Zeit von 7:00 bis 18:00 Uhr uneingeschränkt Zugang zur Baustelle.
§ 8 Witterungsbedingungen
Bei ungeeigneten Witterungs- oder Trocknungsbedingungen kann der Auftragnehmer die Arbeiten unterbrechen.
§ 9 Räumung der Baustelle
Wir verpflichten uns, spätestens 14 Tage nach Fertigstellung und Abnahme unserer Leistungen die Baustelle vollständig besenrein zu räumen.
§ 10 Rechnungslegung
Die Abrechnung erfolgt zu Einheitspreisen auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Mengen und des eingesetzten Personals.
§ 11 Abschlagsrechnungen
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, behalten wir uns vor, bei von uns erbrachten Leistungen über 2.500 € netto Abschlagsrechnungen zu stellen.
§ 12 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann gegen die Zahlungsansprüche des Auftragnehmers nicht mit Forderungen aus anderen vertraglichen Beziehungen aufrechnen, es sei denn, diese Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 13 Abnahme der Leistungen
Wir vereinbaren mit dem Auftraggeber die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen (auch Teilleistungen) auf unser Verlangen hin.
§ 14 Gewährleistung, Mängelansprüche, Sicherheitsleistung
Abweichend von etwaigen anderslautenden vertraglichen Vereinbarungen gilt beginnend mit der Abnahme der Leistungen eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 4 Jahren.
§ 15 Kündigung aus besonderem Grund
Wir behalten uns das Recht vor, unsere vertraglichen Leistungen aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 16 Beschaffenheit von Materialien
Bezüglich der Struktur und Oberflächen von Baumaterialien wie Betonbauteilen, Mauerwerk oder Beschichtungen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass geringfügige Maßabweichungen zulässig sind.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
Soweit wir im Rahmen unserer Leistungen auch Waren liefern, behalten wir uns hieran das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür erbrachten Leistungen vor.
§ 18 Pflege und Wartung
Regelmäßige Pflege- und Wartungsmaßnahmen sind zur Überprüfung von Bauteiloberflächen erforderlich, um eventuelle Beschädigungen oder Folgeschäden frühzeitig festzustellen.
§ 19 Personaleinsatz
Der Einsatz des im Rahmen unseres Auftrags tätigen Personals liegt allein in unserer Zuständigkeit und keinesfalls im Ermessen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten.
§ 20 Haftungsausschluss / Arbeitsschutz
Wir weisen darauf hin, dass im Bau befindliche Bauteile und Gerüste nur von sachkundigem Personal im Rahmen seiner Tätigkeit betreten werden dürfen.
§ 21 Definition der einfachen Rechnungslegung
Eine einfache Rechnungslegung besteht aus der Aufstellung der Materialkosten zuzüglich des Zeitaufwands gemäß unseren gültigen Stundenverrechnungssätzen.
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass er weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 23 Änderungen und Abweichungen dieser AGB
Alle Änderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
§ 24 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort unserer Leistungen ist das vertraglich vereinbarte Bauvorhaben. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.
§ 25 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 26 Materialgleitklausel (Preisanpassung bei Materialpreisänderungen)
Erhöhen sich Materialpreise um mehr als 7% zwischen Angebot und Auftrag, werden diese angepasst. Preisänderungen sind nachzuweisen und schriftlich zu bestätigen.
Hinweis: Diese AGB sind technisch fundiert und juristisch präzise formuliert. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Stand: März 2025